Öffentlichkeitsbeteiligung zum Umgebungslärm

Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Aus diesem Grund erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit in zwei Phasen.

Phase 1

Für eine entsprechende Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen werden jeweils Fragebögen für Gemeinden und Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt.
Ziel ist es, Bürgern und Gemeinden eine einfache und effektive Mitwirkung an der Lärmaktionsplanung zu ermöglichen.

Derzeit befinden wir uns in dieser Phase 1 der Beteiligung. Diese Mitwirkungsphase beginnt in der ersten Augustwoche und endet am 30.09.2023.
Die Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden werden erfasst, ausgewertet und für die Lärmaktionsplanung berücksichtigt. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht werden.

Phase 2

Bürgern und Gemeinden wird Gelegenheit gegeben werden, sich wiederum zu diesen Ergebnissen zu äußern und mitzuwirken.
Hieraus entsteht dann der Entwurf zur zentralen Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen in Bayern.

Datenschutz

Zum Datenschutz verweisen wir auf unsere ausführlichen Informationen in unserer Datenschutzseite.