Öffentlichkeitsbeteiligung zum Umgebungslärm

Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Aus diesem Grund erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit in zwei Phasen.

Phase 1

Für eine entsprechende Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen werden jeweils Fragebögen für Gemeinden und Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, Bürgern und Gemeinden eine einfache und effektive Mitwirkung an der Lärmaktionsplanung zu ermöglichen.

Auswertung zur 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Umgebungslärmrichtlinie sieht zwingend eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Im Zeitraum vom 10.08.2023 bis 30.09.2023 haben Bürger und Gemeinden die Möglichkeit erhalten, an der 4. Runde der zentralen Lärmaktionsplanung für alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen in Bayern mitzuwirken. Die zahlreichen Rückmeldungen von Bürgern und Gemeinden wurden von der Regierung von Oberfranken analysiert und bewertet. Die entsprechenden Ausführungen zu den Ergebnissen können sie auf dieser Internetseite nachlesen.

Phase 2

Voraussichtlich Anfang April wird der Entwurf des Lärmaktionsplan zur 4. Runde für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen in Bayern veröffentlicht. Zeitgleich beginnt die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung an der die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinden die Gelegenheit erhalten diesen Entwurf zu bewerten und sich zum bisherigen Verfahren zu äußern. 

Datenschutz

Zum Datenschutz verweisen wir auf unsere ausführlichen Informationen in unserer Datenschutzseite.