Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Aus diesem Grund erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit in zwei Phasen. In der ersten Phase haben die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinden die Möglichkeit sich an einer Online-Abfrage zu beteiligen, um ihre Lärmsituation zu erfassen und sich zu Lärmproblemen zu äußern. Im Anschluss wird der Entwurf des Lärmaktionsplans ausgearbeitet und veröffentlicht. Im Rahmen der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinden und Städte dann die Gelegenheit, Rückmeldung zum Entwurf des Lärmaktionsplans und dem bisherigen Verfahren der bayernweiten Lärmaktionsplanung der 4. Runde zu geben, sowie Verbesserungsvorschläge für zukünftige Planungen einzubringen.
Die Umgebungslärmrichtlinie sieht zwingend eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Im Zeitraum vom 10.08.2023 bis 30.09.2023 hatten Bürger und Gemeinden die Möglichkeit, an der 4. Runde der zentralen Lärmaktionsplanung für alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen in Bayern mitzuwirken. Die Rückmeldungen von 8194 Bürgern und 588 Gemeinden, wurden von der Regierung von Oberfranken analysiert und bewertet. Die entsprechenden Ausführungen zu den Ergebnissen können sie auf folgenden Seiten einsehen:
Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 02.05.24 – 13.06.24 statt. Im Rahmen einer Online-Umfrage konnten sich die Bürger und Gemeinden zum vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans und dem bisherigen Verfahren der Lärmaktionsplanung sowie im Hinblick auf zukünftige Planungen äußern. Die Ergebnisse können Sie auf folgenden Seiten nachlesen:
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