Lärmkartierung

Grundlagen

Lärmkarten zur Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß § 47c BImSchG in Verbindung mit der 34. BImSchV (Verordnung über die Lärmkartierung) zu erstellen.
Die Lärmkartierung ist regelmäßig im 5-jährigen Rhythmus durchzuführen; die Ergebnisse sollen jeweils bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres vorliegen.

Fristen und Umfang der Lärmkartierung
Stufe/Runde Jahr Kartierungsumfang Größe
1. 2007 Ballungsräume über 250.000 Einwohner
    Hauptverkehrsstraßen über 6 Mio. KfZ pro Jahr
    Haupteisenbahnstrecken über 60.000 Züge pro Jahr
    Großflughäfen über 50.000 Bewegungen pro Jahr
2. seit 2012 Ballungsräume über 100.000 Einwohner
    Hauptverkehrsstraßen über 3 Mio. KfZ pro Jahr
    Haupteisenbahnstrecken über 30.000 Züge pro Jahr
    Großflughäfen über 50.000 Bewegungen pro Jahr

Lärmkarten

Die Lärmkarten 2017 und 2022 zu den verschiedenen Lärmquellen sind online im UmweltAtlas Bayern zugänglich.

Fachliche Grundlagen zur Lärmkartierung

Die Lärmkartierung ist gemäß § 47c BImSchG in Verbindung mit der 34. BImSchV durchzuführen.
Für ein aussagekräftiges und realitätsnahes Ergebnis fließen bei den Berechnungsmethoden neben Quellparametern (z. B. Verkehrsstärke, Verkehrszusammensetzung, Geschwindigkeit usw.) auch Ausbreitungsbedingungen (Geländeeinfluss, Bebauung, Lärmschutzeinrichtungen) ein.
Im Vergleich zu 2017 hat sich 2022 die Berechnungsmethode geändert. Diese neue Methode führt bei gleicher Lärmbelastung zu einer deutlichen Ausweitung des Betroffenenkreises.

Weitere Hinweise zur Lärmkartierung und der neuen Berechnungsmethode finden Sie unter:

Allgemeines zur EG-Umgebungslärmrichtlinie (bayern.de)

Aktuelle Lärmkartierung des LfU
Umgebungslärmrichtlinie des Umweltbundesamts

Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (BEB) und für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB)
JRC Publications Repository - Common Noise Assessment Methods in Europe (CNOSSOS-EU) (europa.eu)