Lärmkarten zur Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß § 47c BImSchG in Verbindung mit der 34. BImSchV (Verordnung über die Lärmkartierung) zu erstellen.
Die Lärmkartierung ist regelmäßig im 5-jährigen Rhythmus durchzuführen; die Ergebnisse sollen jeweils bis zum 30.06. vorliegen.
Stufe/Runde | Frist | Kartierungsumfang | Größe |
---|---|---|---|
1. | 30.06.2007 | Ballungsräume | über 250.000 Einwohner |
Hauptverkehrsstraßen | über 6 Mio. KfZ pro Jahr | ||
Haupteisenbahnstrecken | über 60.000 Züge pro Jahr | ||
Großflughäfen | über 50.000 Bewegungen pro Jahr | ||
2. | 30.06.2012 | Ballungsräume | über 100.000 Einwohner |
Hauptverkehrsstraßen | über 3 Mio. KfZ pro Jahr | ||
Haupteisenbahnstrecken | über 30.000 Züge pro Jahr | ||
Großflughäfen | über 50.000 Bewegungen pro Jahr | ||
3. | 30.06.2017 | Ballungsräume | über 100.000 Einwohner |
Hauptverkehrsstraßen | über 3 Mio. KfZ pro Jahr | ||
Haupteisenbahnstrecken | über 30.000 Züge pro Jahr | ||
Großflughäfen | über 50.000 Bewegungen pro Jahr |
Die Lärmkarten zu den verschiedenen Lärmquellen sind online im UmweltAtlas Bayern zugänglich.
Daten zu Verkehrszählungen bzw. Verkehrsstärken und zur Verkehrszusammensetzung im Hinblick auf den Schwerlastverkehr können für Bayern beim Bayerischen Straßeninformationssystem BAYSIS eingesehen werden. Die durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken gehen u. a. aus den Verkehrsmengenkarten der jeweiligen Landkreise im pdf-Format hervor. Diese stehen unter Verkehrsdaten - Straßenverkehrszählung - Kennwerte und Karten zum Download zur Verfügung.
Im Rahmen der Lärmkartierung gemäß § 47c BImSchG werden vom Landesamt für Umwelt digitale Karten für
Wesentliche Bestandteile der Lärmkartierung und maßgeblich für die Beurteilung des Umgebungslärms sind die beiden Lärmindizes LDEN und LNight. Die beiden Kenngrößen sind in Anhang I Nr. 1 und Nr. 2 der Umgebungslärmrichtlinie definiert. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtungsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt.
In den Karten für Hauptverkehrsstraßen können
dargestellt werden.
In den Karten werden die Schallpegel für LDEN von 55 dB(A) bis über 75 dB(A) in 5 dB(A)-Schritten gemäß den vorgegebenen Farben aus § 4 Abs. 4 Nr. 1 der 34. BImSchV dargestellt. Entsprechend erfolgt die Darstellung für LNight von 50 dB(A) bis über 70 dB(A).
Aus der Kartierung ermittelt das Landesamt für Umwelt entsprechend § 4 Abs. 5 der 34. BImSchV für LDEN und LNight in 5 dB(A)-Pegelklassen wie viele Bewohner sowie Krankenhaus- und Schulgebäude in einer Gemeinde betroffen sind und stellt die Ergebnisse tabellarisch zur Verfügung.
Die Lärmkartierung ist gemäß § 47c BImSchG in Verbindung mit der 34. BImSchV durchzuführen.
Dabei werden die Lärmindizes LDEN und LNight für die verschiedenen Lärmquellen Straße, Schiene, Flughäfen sowie Industrie und Gewerbe ermittelt. Zur Berechnung der Indizes wurden für Deutschland lärmartspezifisch einheitliche Methoden festgelegt, um den Anforderungen der EG-Umgebungslärmrichtlinie gerecht zu werden. Dies sind
Für ein aussagekräftiges und realitätsnahes Ergebnis fließen bei den Berechnungsmethoden neben Quellparametern (z. B. Verkehrsstärke, Verkehrszusammensetzung, Geschwindigkeit usw.) auch Ausbreitungsbedingungen (Geländeeinfluss, Bebauung, Lärmschutzeinrichtungen) ein.
Die Anzahl lärmbetroffener Menschen in Wohnungen, die innerhalb der jeweiligen Isophonen-Bänder liegen, wird nach der „Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB)“ ermittelt . Hierbei werden Immissionspunkte, sogenannte Fassadenpunkte, in 4 m Höhe an der Gebäudefassade in möglichst gleichmäßigen Abständen festgelegt und die Einwohnerzahl des Gebäudes auf diese Fassadenpunkte gleich verteilt. Für jeden Fassadenpunkt wird ein Lärmpegel errechnet, welcher die Einteilung der Einwohner in die Betroffenenstatistik bestimmt.
Weitere Hinweise zur Vorgehensweise bei der Lärmkartierung und zur Erläuterung der Rechtsvorschriften bieten die LAI-Hinweise zur Lärmkartierung, die von der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz veröffentlicht wurden. Gemäß der Bekanntmachung der Berechnungsverfahren für die Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Absatz 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (BAnz AT 28.12.2018 B7) im Bundesanzeiger sind für die Lärmkartierung ab 31.12.2018 neue Berechnungsmethoden anzuwenden.“