Lärmkarten zur Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß § 47c BImSchG in Verbindung mit der 34. BImSchV (Verordnung über die Lärmkartierung) zu erstellen.
Die Lärmkartierung ist regelmäßig im 5-jährigen Rhythmus durchzuführen; die Ergebnisse sollen jeweils bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres vorliegen.
Stufe/Runde | Jahr | Kartierungsumfang | Größe |
---|---|---|---|
1. | 2007 | Ballungsräume | über 250.000 Einwohner |
Hauptverkehrsstraßen | über 6 Mio. KfZ pro Jahr | ||
Haupteisenbahnstrecken | über 60.000 Züge pro Jahr | ||
Großflughäfen | über 50.000 Bewegungen pro Jahr | ||
2. | seit 2012 | Ballungsräume | über 100.000 Einwohner |
Hauptverkehrsstraßen | über 3 Mio. KfZ pro Jahr | ||
Haupteisenbahnstrecken | über 30.000 Züge pro Jahr | ||
Großflughäfen | über 50.000 Bewegungen pro Jahr |
Die Lärmkarten 2017 und 2022 zu den verschiedenen Lärmquellen sind online im UmweltAtlas Bayern zugänglich.
Die Lärmkartierung ist gemäß § 47c BImSchG in Verbindung mit der 34. BImSchV durchzuführen.
Für ein aussagekräftiges und realitätsnahes Ergebnis fließen bei den Berechnungsmethoden neben Quellparametern (z. B. Verkehrsstärke, Verkehrszusammensetzung, Geschwindigkeit usw.) auch Ausbreitungsbedingungen (Geländeeinfluss, Bebauung, Lärmschutzeinrichtungen) ein.
Im Vergleich zu 2017 hat sich 2022 die Berechnungsmethode geändert. Diese neue Methode führt bei gleicher Lärmbelastung zu einer deutlichen Ausweitung des Betroffenenkreises.
Weitere Hinweise zur Lärmkartierung und der neuen Berechnungsmethode finden Sie unter:
Allgemeines zur EG-Umgebungslärmrichtlinie (bayern.de)
Aktuelle Lärmkartierung des LfU
Umgebungslärmrichtlinie des Umweltbundesamts
Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (BEB) und für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB)
JRC Publications Repository - Common Noise Assessment Methods in Europe (CNOSSOS-EU) (europa.eu)