Ergebnisse zur 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung "Lärmaktionsplanung Bayern" - Beteiligung der Gemeinden


Ergebnisse zur Betroffenheit

Insgesamt haben 106 Gemeinden an der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung teilgenommen. Davon hatten 66 Gemeinden bereits bei der 1. Phase teilgenommen, während sich 40 Gemeinden zum ersten Mal beteiligt haben.

Bewertung des Internetauftritts und der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

Alle teilnehmenden Gemeinden – ausgenommen eine - haben im Rahmen der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zuordenbare Angaben zum Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zur EG-Umgebungslärmrichtlinie gemacht. Die meisten der teilnehmenden Gemeinden finden den Internetauftritt informativ, einige teilnehmende Gemeinden (ca. 20%) sehen hier aber auch Optimierungspotenzial. Die beiden Kategorien „übersichtlich“ und „verständlich“ wurden mit je 36 Mal nach „informativ“ am Zweithäufigsten genannt.
Die teilnehmenden Gemeinden sind sich insoweit fast einig, dass der Internetauftritt eine geeignete Informationsquelle auch im Hinblick auf Anfragen zum Thema Straßenverkehrslärm ist. Lediglich 7 der teilnehmenden Gemeinden erachten den Internetauftritt als keine geeignete Informationsquelle.
Ca. 60% der teilnehmenden Gemeinden haben ihre Bürger zusätzlich zu den Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und den der Regierungen über die Möglichkeit zur Teilnahme an der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung über die in Abbildung 1 gezeigten Medien informiert.

Abbildung 1: Prozentuale Verteilung der eingesetzten Informationsmedien zur 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die Information erfolgte in erster Linie über den Internetauftritt der Gemeinden (37%), das Amtsblatt (23%) oder durch Aushänge (17%). 23% der Gemeinden nutzen andere Möglichkeiten der Bekanntmachung.

Die Erkenntnisse aus der Auswertung der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung sind nur von 11 Gemeinde als hilfreich, von 56 Gemeinden als teilweise hilfreich und von 37 Gemeinden als nicht hilfreich bewertet worden. Damit beurteilen knapp zwei Drittel der teilnehmenden Gemeinden die Ergebnisse der oben genannten Auswertung als hilfreich oder zumindest teilweise als hilfreich.

Bewertung des Inhalts der zentralen Lärmaktionsplanung

Von 106 Gemeinden haben 103 Gemeinden den Entwurf des zentralen Lärmaktionsplans inhaltlich bewertet. Für 3 Gemeinden war keine der angegebenen Antwortmöglichkeit zutreffend.

Abbildung 2: Inhaltliche Bewertung des Entwurfs der zentralen Lärmaktionsplanung.(Mehrfach Antworten waren möglich)

Entsprechend Abbildung 2 kann zusammengefasst werden, dass der Lärmaktionsplan aus Sicht der teilnehmenden Gemeinden größtenteils informativ und ausführlich ist. Allerdings wird der zentrale Lärmaktionsplan lediglich von etwas mehr als 10% als übersichtlich bezeichnet.

Eine Verbesserung bzw. teilweise Verbesserung des Lärmschutzes an Hauptverkehrsstraßen durch die zentrale Lärmaktionsplanung erwarten sich ca. 50% der teilnehmenden Gemeinden. Etwas weniger als 50% hingegen rechnen mit keinerlei Verbesserung der Lärmsituation.
Besondere Bedeutung haben die teilnehmenden Gemeinden vor allem drei Kapiteln des zentralen Lärmaktionsplans zugeschrieben. Die Kapiteln 5 (nationale Grenzwerte), 6 (Daten der Lärmkarten) und 8 (lärmmindernde Maßnahmen) haben aus Sicht der teilnehmenden Gemeinden die größte Bedeutung, wobei das Kapitel 8 zu lärmmindernden Maßnahmen mit deutlichem Abstand am Wichtigsten eingeschätzt wurde. Erwähnenswert ist auch, dass 30 Gemeinden kein Kapitel besonders bedeutsam finden.

Für eine kleine Anzahl von 6 Gemeinden war keine der vorgegebenen Antwortmöglichkeiten zutreffend. Von den verbleibenden 100 Gemeinden haben über 40% die Darstellung in Kapitel 5 zu den nationalen Richt- und Grenzwerten als nachvollziehbar angegeben. Allerdings empfinden auch 30% der verbleibenden 100 Gemeinden den Inhalt als zu komplex. Die beiden anderen Kategorien „aufschlussreich“ und „optimierungsbedürftig“ wurden mit insgesamt 24% bzw. 17% lediglich nachrangig genannt.

Eine Verbesserung der Lärmsanierung an bestehenden Straßen von 3 dB(A) wünschen sich ca. 77% der teilnehmenden Gemeinden. Während lediglich 5 % keine Absenkung der Lärmsanierungswerte für zielführend halten. Die Übrigen knapp 18% der teilnehmenden Gemeinden erachten eine Absenkung um 2 dB(A) als ausreichend, um die Lärmsituation deutlich zu verbessern (Abbildung 3).

Abbildung 3: Abstimmung der Gemeinden welche Absenkung des Schallpegels notwendig ist um eine erhebliche Lärmbelästigung durch Straßenverkehrslärm auszuschließen.

Im Entwurf des zentralen Lärmaktionsplans sind insgesamt über 1.100 lärmmindernden Maßnahmen (über 700 bisher umgesetzte Maßnahmen und über 400 geplante Maßnahmen) dargestellt. Ca. 80% aller teilnehmenden Gemeinden schätzen diese Maßnahmen zumindest zum Teil als zielführend ein. Die anderen 20% der Gemeinden vertreten die Meinung, dass die enthaltenen lärmmindernden Maßnahmen für die jeweilige Gemeinde, insbesondere Lokal, zu keiner Verbesserung führt.

Knapp 50% der teilnehmenden Gemeinden sind bereits jetzt überzeugt, dass gegenüber der zentralen Lärmaktionsplanung weitere zusätzlichen lärmmindernden Maßnahmen nötig sind, um ein hohes Lärmschutzniveau zu erreichen. Lediglich 3% der teilnehmenden Gemeinden können bereits jetzt abschätzen, dass keine weiteren lärmmindernden Maßnahmen erforderlich sind. Alle anderen teilnehmenden Gemeinden können derzeit keine Einschätzung treffen.

Zukünftige Planungen

Anhand der vorliegenden Daten, kann festgehalten werden, dass die Gemeinden mit dem Umfang der Öffentlichkeitsbeteiligung größtenteils zufrieden sind. Für die Fortschreibung des zentralen Lärmaktionsplans wünschen sich 61 Gemeinden, dass der inhaltliche Umfang bei zukünftigen Beteiligung unverändert, entsprechend der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, bleibt. 33 Gemeinden würden sich gerne umfangreicher beteiligen, während 12 Gemeinden eine Kürzung des inhaltlichen Umfangs wünschen.

Bemerkenswerte 88% der Gemeinden sprachen sich für das Internet als geeignetes Informations- und Beteiligungsmedium aus.

Wenn es um die Änderungswünsche für die nächste Lärmaktionsplanung geht, haben die Gemeinden unterschiedliche Vorstellungen. Der Anteil der jeweiligen Änderungswünsche ist in Abbildung 4 zusammengestellt.

Abbildung 4: Säulendiagramm mit aufsteigender Relevanz der genannten Änderungswünsche für die nächste zentrale Lärmaktionsplanung (mehrfache Antworten waren möglich)

Deutlich mehr als die Hälfte der teilnehmenden Gemeinden wünscht sich zukünftig eine höhere Zahl an lärmmindernden Maßnahmen. Zudem wünschen sich ca. die Hälfte der Gemeinden eine verständlichere Gestaltung des Inhalts der zentralen Lärmaktionsplanung und gleichzeitig eine frühzeitigere Information zu den Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Einige Gemeinden wünschen sich auch eine Erhöhung der Mitwirkungszeit bei der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Bereitstellung von ausführlichen technischen Informationen. 9 Gemeinden sind mit der aktuellen Lärmaktionsplanung vollumfänglich zufrieden und wünschen keine Änderungen.

40% der teilnehmenden Gemeinden sehen keinen Änderungsbedarf an den Inhalten der zentralen Lärmaktionsplanung. Die andere teilnehmenden Gemeinden wünschen sich vor allem in bedeutsamen Kapiteln Änderungen. Hierzu zählen vor allem Kapitel 8 "lärmmindernde Maßnahmen" (20%), Kapitel 6 (Daten der Lärmkarten; 8%) und Kapitel 5 (nationale Grenzwerte; 7%). Kapitel 7 "Zusammenfassung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung" wurde seitens der Gemeinden zwar keine besondere Bedeutung attestiert, jedoch sehen 7% der teilnehmenden Gemeinden einen Änderungsbedarf. Die anderen Kapitel wurden mit maximal 4% von den teilnehmenden Gemeinden benannt.

An einer Ergänzung von lärmmindernden Maßnahmen im zentralen Lärmaktionsplan mittels einer einheitlichen Liste bieten 58 Gemeinden Ihre Unterstützung an. Allerdings haben sich auch 48 Gemeinden dagegen ausgesprochen.