Ergebnisse zur 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung "Lärmaktionsplanung Bayern" - Beteiligung der Gemeinden


HinweispfeilHinweise zur Auswertung

Ergebnisse zur Betroffenheit

  1. An der Öffentlichkeitsbeteiligung haben 222 Gemeinden aus Bayern teilgenommen. Mit deutlichem Abstand haben sich aus dem Regierungsbezirk Oberbayern mit 76 Gemeinden am meisten Gemeinden beteiligt. In den anderen sechs bayerischen Regierungsbezirken haben jeweils zwischen 19 und 31 Gemeinden an der zentralen Lärmaktionsplanung mitgewirkt.
  2. Angaben der Gemeinden zur Betroffenheit sind in Abbildung 1 dargestellt. Demnach liegen, abhängig vom Lärmindex, 12 Prozent (%) bzw. 13 % der teilnehmenden Gemeinden außerhalb der Lärmkartierung. Allerdings liegen über 70 % der teilnehmenden Gemeinden im Bereich 2 (LDEN größer als 65 dB(A) bzw. LNight größer als 55 dB(A)).

    Isophonen-Bereich

    Abbildung 1: Angaben der Teilnehmer zur Lärmbelastung, dargestellt anhand der Lärmindizes LDEN und LNight

  3. Die Relevanz von Straßenverkehrslärm beurteilen über 50 % der teilnehmenden Gemeinden als „hoch“. Etwa 84 % der Gemeinden mit einer hohen Relevanz liegen im Bereich 2 (LDEN größer als 65 dB(A) bzw. LNight größer als 55 dB(A)). Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wonach Gemeinden trotz eines Lärmindizes im Bereich 2, die Relevanz des Straßenverkehrslärms als „gering“ oder sogar „keine Betroffenheit“ angeben.
  4. Zu den vorliegenden Lärmbeschwerden in der jeweiligen Gemeinde zum Straßenverkehrslärm kann festgestellt werden, dass unabhängig vom Isophonen-Bereich, bei den meisten teilnehmenden Gemeinden weniger als zwanzig Beschwerden pro Kalenderjahr eingehen. Allerdings haben 11 Gemeinden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung angegeben, im letzten Kalenderjahr mehr als 200 Beschwerden zum Straßenverkehrslärm erhalten zu haben.
  5. Nur 3 der teilnehmenden Gemeinden geben an, dass keine Bürger Straßenverkehrslärm ausgesetzt sind. Davon liegen zwei außerhalb der Kartierung und eine im Bereich 2 (LDEN größer als 65 dB(A)). Darüber hinaus ist festzustellen, dass es sich beim Schienenlärm um die zweit häufigste Lärmquelle handelt, von der Bürger in den teilnehmenden Gemeinden betroffen sind. Die Auswertung der Beiträge der teilnehmenden Gemeinden zeigt, dass in 60 % aller teilnehmenden Gemeinden Bürger auch Schienenlärm ausgesetzt sind.
  6. Von 209 der teilnehmenden Gemeinden führen Straßenverkehrslärm als eine der drei häufigsten Gründe für Lärmbeschwerden an. Bei den anderen 13 Gemeinden sind anderen Lärmquellen die Ursache für häufige Lärmbeschwerden. In acht dieser 13 Gemeinden liegen für LDEN und LNight die Pegel im Bereich 2 vor. Der Straßenverkehrslärm ist zudem als eine der drei häufigsten Umgebungslärmquellen als Beschwerdegrund mit 209 mal mehr als doppelt so oft genannt wie der Schienenverkehrslärm. Die Verteilung der unterschiedlichen Lärmquellen bezogen auf die Einstufung der Relevanz von Straßenverkehrslärm, stellt sich wie folgt dar:
    • Straßenverkehrslärm ist mit ca. 40 % aller teilnehmenden Gemeinden in der jeweiligen Relevanzstufe mit deutlichem Abstand am häufigsten angegeben.
    • Als zweite wesentliche Lärmquelle wurde mit knapp 20 % aller Gemeinden in der jeweiligen Kategorie der Schienenlärm genannt.
    • Auffällig ist auch die zunehmende Bedeutung von Nachbarschaftsbeschwerden je geringer die Relevanz des Straßenverkehrslärms ist. Dementsprechend haben Gemeinden mit „geringer“ Relevanz des Straßenverkehrslärms Nachbarschaftslärm mit 17 % fast genauso häufig angegeben wie den Straßenverkehrslärm (20 %) selbst.

Ergebnisse zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplänen

  1. Nach eigenen Angaben haben sich 40 % teilnehmenden Gemeinden nicht und ca. 45 % nur zum Teil mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie auseinandergesetzt. 15 % der teilnehmenden Gemeinden haben sich demnach detailliert mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie befasst. Von diesen 15 % handelt es sich fast ausschließlich um Gemeinden mit einer „hohen“ Relevanz beim Straßenverkehrslärm. Gemeinden mit einer geringeren Relevanz, ausgenommen drei Gemeinden, haben sich lediglich zum Teil oder nicht mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie auseinandergesetzt. In beiden Relevanzstufen „gering“ und „mittel“ liegt jeweils der Anteil an Gemeinden, die sich nicht mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie befasst haben, über 50 %.
  2. Durch 70 % aller teilnehmenden Gemeinden verlaufen eine oder zwei Hauptverkehrsstraßen. Lediglich bei 8 % der teilnehmenden Gemeinden verlaufen 5 oder mehr Hauptverkehrsstraßen durch das Gemeindegebiet. Von den teilnehmenden Gemeinden mit einer oder zwei Hauptverkehrsstraßen liegen knapp 70 % im Bereich 2 (LDEN-Pegel größer als 65 dB(A) oder LNight-Pegel größer als 55 dB(A). Teilnehmende Gemeinden mit mehr als zwei Hauptverkehrsstraßen liegen zu knapp 90 % im Bereich 2 (LDEN-Pegel größer als 65 dB(A) oder LNight-Pegel größer als 55 dB(A).
  3. Nur 19 Gemeinden haben angegeben, dass ein Lärmaktionsplan der Stufe 1 oder 2 in Kraft ist. In diesen Fällen liegen die beiden Lärmindizes LDEN oder LNight im Bereich 2 (LDEN -Pegel größer als 65 dB(A) oder LNight -Pegel größer als 55 dB(A)). Dementsprechend ist bei den anderen 202 Gemeinden bisher kein Lärmaktionsplan in Kraft getreten.
  4. Insgesamt haben 45 der 222 teilnehmenden Gemeinden einen Lärmaktionsplan in Erwägung gezogen. Von zwei Gemeinden wurde ein Lärmaktionsplan in Erwägung gezogen, obwohl diese nicht von der Lärmkartierung erfasst sind. Von den weiteren 43 Gemeinden liegen 42 im Bereich 2 und eine Gemeinde im Bereich 1. Entsprechend des Ergebnisses aus Nr. 9 haben sich 19 Gemeinden, die bei der Öffentlichkeitsbeteiligung mitwirkten, für die Erstellung eines Lärmaktionsplans entschieden.
  5. Schlüssiger Weise ist davon auszugehen, dass Gemeinden mit einem gültigen Lärmaktionsplan keine Gründe gegen eine Aufstellung einer Lärmaktionsplanung nennen. Daher haben zumindest 16 Gemeinden, deren Lärmaktionsplan in Kraft getreten ist, sich bei den Gründen, von einem Lärmaktionsplan abzusehen, enthalten. Darüber hinaus haben weitere 15 Gemeinden keine Auskunft über evtl. Gründe abgegeben. 117 Gemeinden haben sich zu den Gründen geäußert, von einem Lärmaktionsplan abzusehen. Das Ergebnis ist in Abbildung 2 dargestellt. Alle weiteren Gemeinden haben angegeben, keinen Lärmaktionsplan in Erwägung gezogen zu haben.
    Die denkbaren Maßnahmen waren nicht umsetzbar 14%, zu hohe Kosten für die aufstellung des Lärmaktionsplans 18%, Kosten/Nutzen-Verhältnis 21%, keine personellen Kapazitäten vorhanden 40%, keine Bürger von Straßenverkehrslärm an Hauptstraßen 3%, besondere örtliche Verhältnisse 4%Legende zur Grafik

    Abbildung 2: Prozentuale Verteiler zu den Angaben der Gemeinden, von einem Lärmaktionsplan abzusehen.

Ergebnisse zu lärmmindernden Maßnahmen

  1. Aufgrund der Beiträge der teilnehmenden Gemeinden kann festgehalten werden, dass in allen Isophonen-Bereichen Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt sind. Nicht von der Lärmkartierung erfasste Gemeinden haben in über 60 % der Fälle angegeben, dass sie über keine lärmmindernden Maßnahmen beim Straßenverkehr verfügen. Der Anteil an Gemeinden mit lärmmindernden Maßnahmen beim Straßenverkehr nimmt im Bereich 1 auf 47 % der teilnehmenden Gemeinden zu und erreicht im Bereich 2 knapp 75 %.
  2. Grundsätzlich liegt der Anteil bei den teilnehmenden Gemeinden, die nicht kartiert sind bzw. für LDEN im Bereich 1 liegen, bei ca. 25 %. Da zudem einige Gemeinden in diesem Isophonen-Bereich angegeben haben, über keine lärmmindernden Maßnahmen zu verfügen, liegt der Fokus bei den Gemeinden, die lt. LDEN im Bereich 2 (LDEN größer als 65 dB(A)) liegen. Über 55 % dieser 163 Gemeinden haben angegeben, dass in der Gemeinde bereits ein Lärmschutzwall oder – wand als lärmmindernde Maßnahme existiert. Geschwindigkeitskontrollen und lärmarme Fahrbahnbeläge sind lt. der Auswertung die nächst häufigsten Maßnahmen. Die Möglichkeit von schallabsorbierenden Fassaden sowie verkehrslenkenden Maßnahmen wurde bisher nur selten umgesetzt.
  3. In den letzten fünf Jahren wurden von fast jeder zweiten teilnehmenden Gemeinde Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Geschwindigkeitskontrollen ist damit die lärmmindernde Maßnahme, die von den meisten Gemeinden in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurde. Weitere gängige lärmmindernde Maßnahmen aus den letzten fünf Jahren sind lärmarmer Fahrbahnbelag und Geschwindigkeitsreduzierung (ggf. auch temporär). Diese beiden Maßnahmen wurden jeweils von 59 Gemeinden angegeben.
  4. Die erhaltenen Angaben der teilnehmenden Gemeinden über sinnvolle und zielführende lärmmindernde Maßnahmen an Hauptverkehrsstraßen sind in der nachstehenden Abbildung 3 aufgezeigt.

    Von den teilnehmenden Gemeinden gemeldete Maßnahmen


    Abbildung 3: Einschätzung der teilnehmenden Gemeinden über sinnvolle und zielführende lärmmindernde Maßnahmen in der jeweiligen Gemeinde. Die Gemeinden konnten mehrere Maßnahmen angeben.

  5. Mögliche sinnvolle und zielführende lärmmindernde Maßnahmen wurden hinsichtlich deren Realisierbarkeit bewertet. Die Auswertung der Antworten zeigt, dass die Werte sehr ähnlich zu denen aus der vorhergehenden Nr. 4 sind. Um Unterschiede über die Realisierbarkeit herauszustellen, eignet sich ein prozentualer Vergleich zu den Angaben aus der vorhergehenden Nr. 4. Maßnahmen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Geschwindigkeitsreduzierung und Geschwindigkeitskontrollen) wurden als sinnvolle und zielführende lärmmindernde Maßnahme ähnlich häufig genannt wie als realisierbare Maßnahme. Geschwindigkeitskontrollen wurden sogar um 3 % häufiger angegeben. Lärmmindernder Fahrbahnbelag, Schallschutzfenster und eine Verkehrsberuhigung wurden um ca. 10 % seltener angegeben. Die weiteren lärmmindernden Maßnahmen sind zwischen 15 % - 30 % seltener.
  6. Die meisten teilnehmenden Gemeinden haben sich bereits gegenüber der zuständigen Behörde mit dem Wunsch auf lärmmindernde Maßnahmen geäußert. Je höher die Relevanz des Straßenverkehrslärms von den jeweiligen Gemeinden eingestuft wurde, desto häufiger haben sich diese an die zuständige Behörde wegen lärmmindernder Maßnahmen gewandt. Insgesamt haben sich über 60 % an die zuständige Behörde gewandt, im Falle einer „hohen“ Relevanz beim Straßenverkehrslärm sind es sogar über 80 %.

Ergebnisse zu weiteren Verkehrsmitteln

  1. Nur sieben Gemeinden haben angegeben, dass kein öffentlicher Nahverkehr angeboten wird. Fünf davon liegen im Bereich 2 (LDEN mit mehr als 65 dB(A)).
  2. Grundsätzlich schließen nur sieben Gemeinden den Ausbau von öffentlichen Nahverkehrsmitteln in den nächsten fünf Jahren aus. Bei zwei dieser Gemeinden liegt derzeit kein öffentlicher Nahverkehr vor. Etwas mehr als 50 % der übrigen Gemeinden geben an, dass sie einen Ausbau in den nächsten fünf Jahren als unwahrscheinlich einschätzen.
  3. Unabhängig vom Isophonen-Bereich überwiegt eine negative Einschätzung der Gemeinde hinsichtlich einer wesentlichen Lärmverbesserung. Prozentual am häufigsten rechnen Gemeinden aus dem Bereich 2 bei einer Erweiterung des öffentlichen Nahverkehrs mit einer wesentlichen Lärmreduzierung. Gemeinden, die nicht kartiert sind oder im Bereich 1 liegen, erwarten durch eine Erweiterung des öffentlichen Nahverkehrs meist keine wesentliche Lärmreduzierung.
  4. Insgesamt 42 der 222 Gemeinden halten eine Lärmreduzierung durch den Ausbau von Fahrradwegen für wahrscheinlich. Davon liegen 37 Gemeinden im Bereich 2. Die anderen teilnehmenden Gemeinden halten eine Verbesserung der Lärmsituation für unwahrscheinlich oder ausgeschlossen.