Abbildung 1: Angaben der Teilnehmer zur Lärmbelastung, dargestellt anhand der Lärmindizes LDEN und LNight
Die Relevanz von Straßenverkehrslärm beurteilen über 50 % der teilnehmenden Gemeinden als „hoch“. Etwa 84 % der Gemeinden mit einer hohen Relevanz liegen im Bereich 2 (LDEN größer als 65 dB(A) bzw. LNight größer als 55 dB(A)). Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wonach Gemeinden trotz eines Lärmindizes im Bereich 2, die Relevanz des Straßenverkehrslärms als „gering“ oder sogar „keine Betroffenheit“ angeben.
Zu den vorliegenden Lärmbeschwerden in der jeweiligen Gemeinde zum Straßenverkehrslärm kann festgestellt werden, dass unabhängig vom Isophonen-Bereich, bei den meisten teilnehmenden Gemeinden weniger als zwanzig Beschwerden pro Kalenderjahr eingehen. Allerdings haben 11 Gemeinden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung angegeben, im letzten Kalenderjahr mehr als 200 Beschwerden zum Straßenverkehrslärm erhalten zu haben.
Nur 3 der teilnehmenden Gemeinden geben an, dass keine Bürger Straßenverkehrslärm ausgesetzt sind. Davon liegen zwei außerhalb der Kartierung und eine im Bereich 2 (LDEN größer als 65 dB(A)). Darüber hinaus ist festzustellen, dass es sich beim Schienenlärm um die zweit häufigste Lärmquelle handelt, von der Bürger in den teilnehmenden Gemeinden betroffen sind. Die Auswertung der Beiträge der teilnehmenden Gemeinden zeigt, dass in 60 % aller teilnehmenden Gemeinden Bürger auch Schienenlärm ausgesetzt sind.
Von 209 der teilnehmenden Gemeinden führen Straßenverkehrslärm als eine der drei häufigsten Gründe für Lärmbeschwerden an. Bei den anderen 13 Gemeinden sind anderen Lärmquellen die Ursache für häufige Lärmbeschwerden. In acht dieser 13 Gemeinden liegen für LDEN und LNight die Pegel im Bereich 2 vor.
Der Straßenverkehrslärm ist zudem als eine der drei häufigsten Umgebungslärmquellen als Beschwerdegrund mit 209 mal mehr als doppelt so oft genannt wie der Schienenverkehrslärm. Die Verteilung der unterschiedlichen Lärmquellen bezogen auf die Einstufung der Relevanz von Straßenverkehrslärm, stellt sich wie folgt dar:
- Straßenverkehrslärm ist mit ca. 40 % aller teilnehmenden Gemeinden in der jeweiligen Relevanzstufe mit deutlichem Abstand am häufigsten angegeben.
- Als zweite wesentliche Lärmquelle wurde mit knapp 20 % aller Gemeinden in der jeweiligen Kategorie der Schienenlärm genannt.
- Auffällig ist auch die zunehmende Bedeutung von Nachbarschaftsbeschwerden je geringer die Relevanz des Straßenverkehrslärms ist. Dementsprechend haben Gemeinden mit „geringer“ Relevanz des Straßenverkehrslärms Nachbarschaftslärm mit 17 % fast genauso häufig angegeben wie den Straßenverkehrslärm (20 %) selbst.