Ergebnisse zur 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung "Lärmaktionsplanung Bayern" - Beteiligung der Bürger


391 Bürger haben sich an der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt. Im Kreis der Teilnehmer waren nicht ausschließlich Bürger, die bereits bei der 1. Phase teilgenommen haben. 75% der Teilnehmer haben sich vielmehr erstmals bei der zentralen Lärmaktionsplanung beteiligt. Die Verteilung der Teilnehmer nach Regierungsbezirken zeigt, dass 255 Bürger aus Oberbayern, 48 aus Mittelfranken und 43 aus Unterfranken stammen. Die restlichen 45 Teilnehmer verteilen sich auf die Regierungsbezirke Oberfranken, Oberpfalz, Niederbayern und Schwaben. Über 50% aller teilnehmenden Bürger stammen aus den Gemeinden Schneizlreuth, Bad Reichenhall, Freising, Bad Kissingen und Feucht.

Bewertung des Internetauftritts und der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

Für die Bewertung des Internetauftritts des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zur EG-Umgebungslärmrichtlinie konnten die Bürger mehrfach antworten (Abbildung 1). Der Internetauftritt wurde als informativ (111 Nennungen), verständlich (67), übersichtlich (51) und ausführlich (49) beurteilt. Andererseits ist der Internetauftritt aus der Sicht von 211 Teilnehmern optimierungsbedürftig. Für 24 Bürger war keine der Antwortmöglichkeiten zutreffend.

Abbildung 1: Bewertung des Internetauftritts zur Umgebungslärmrichtlinie durch die teilnehmenden Bürger. (mehrfache Antworten waren möglich).

Ca. 70% der Teilnehmer gaben an, dass sie durch die bereitgestellten Informationen auf der Seite “Umgebungslärm Bayern“ zusätzliche Erkenntnisse zum Thema Lärmschutz gewinnen konnten.
Auf die zentrale Lärmaktionsplanung aufmerksam wurden die Teilnehmer in erster Linie durch Erzählungen von Freunden, Nachbarn und Bekannten, gefolgt von den lokalen Printmedien. Ca. 30% der Teilnehmer haben andere Medien als Informationsquelle genutzt (Abbildung 2).

Abbildung 2: Verteilung der genutzten Informationsquellen bei der zentralen Lärmaktionsplanung

Die Auswertung der Ergebnisse der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung empfanden über die Hälfte der Teilnehmer als informativ, ausführlich, verständlich und übersichtlich. Gleichwohl sehen 40% der Teilnehmer bei der Aufbereitung der Ergebnisse noch Verbesserungsmöglichkeiten.

Bewertung des Inhalts der zentralen Lärmaktionsplanung

Das Ergebnis der inhaltlichen Bewertung der zentralen Aktionsplanung ist in Abbildung 3 dargestellt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Lärmaktionsplan von einigen Teilnehmern besonders im Hinblick auf seinen Informationsgehalt durchaus positiv bewertet wurde. Immerhin fanden ca. 67 Teilnehmer die Darstellung des Plans ausführlich oder verständlich. Dennoch gibt es auch eine große Zahl an Teilnehmern, die sich eine Überarbeitung des zentralen Lärmaktionsplans wünschen. 19 Teilnehmer fanden keine passende Antwortmöglichkeit.

Abbildung 3: Bewertung des Inhalts der Lärmaktionsplanung durch die teilnehmenden Bürger (mehrfache Antworten waren möglich).

Kapitel 8 über lärmmindernden Maßnahmen ist mit 158 Nennungen für die Teilnehmer mit Abstand das wichtigste Kapitel des zentralen Lärmaktionsplans, gefolgt von den Kapitel 5 über nationale Grenzwerte und Kapitel 6 über die Daten der Lärmkarten mit 43 bzw. 33 Nennungen. 89 Bürger finden kein Kapitel als besonders bedeutsam.

Alle Bürger haben sich mit dem Inhalt von Kapitel 5 – der Darstellung der nationalen Richt- und Grenzwerte – auseinandergesetzt und diese größtenteils positiv bewertet. Knapp die Hälfte der Teilnehmer bewertet den Inhalt nachvollziehbar (61), aufschlussreich (57) und hilfreich (40). Allerdings empfindet über die Hälfte der Teilnehmer die Darstellung zu komplex. Insgesamt fanden 57 Teilnehmer keine der vorgegebenen Antworten als zutreffend.

Die Mehrheit der Teilnehmer erwartet, dass die in Kapitel 8 beschriebenen lärmmindernden Maßnahmen zumindest teilweise die gewünschte Wirkung zeigen. Dagegen sind ca. 40% der Teilnehmer der Ansicht, dass die beschriebenen Maßnahmen zu keiner Verbesserung der Lärmsituation führen (Abbildung 4).

Abbildung 4: Anteil der teilnehmenden Bürger, die die vorgeschlagenen lärmmindernden Maßnahmen aus dem zentralen Lärmaktionsplan als zielführend sehen.

Dieses Ergebnis spiegelt sich auch bei den Erwartungen der Teilnehmer hinsichtlich der Wirkung des Lärmschutzes an Hauptverkehrsstraßen wider. Zwei Drittel der teilnehmenden Bürger sehen eher eine positive oder gering positive Wirkung beim Lärmschutz, während das andere Drittel der Teilnehmer keine Wirkung erwartet.

Mit fast 90% sind sich die Teilnehmer einig, dass neben den geplanten Maßnahmen aus der zentralen Lärmaktionsplanung weitere Maßnahmen zum Lärmschutz in Ihrer Gemeinde notwendig sind. 7% finden, dass dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschätzbar ist und lediglich 2% halten weitere Maßnahmen für nicht erforderlich.

Zukünftige Planungen

65% der teilnehmenden Bürger sprechen sich für eine Erhöhung des Umfangs der Öffentlichkeitsbeteiligungen aus, während 24% mit dem aktuellen Umfang zufrieden sind. Lediglich 11% sind für eine kürzere Beteiligung.

Mehr als 2 von 3 Teilnehmern sehen das Internet auch bei zukünftigen zentralen Lärmaktionsplanungen als geeignetes Beteiligungs- und Publikationsmedium. Dementsprechend haltet knapp jeder 3. Teilnehmer ein alternatives Publikationsmedium zum Internet als geeigneter.

Die Änderungswünsche für die zukünftige zentrale Lärmaktionsplanung sind in Abbildung 5 nach aufsteigender Wichtigkeit sortiert.

Abbildung 5: Säulendiagramm mit aufsteigender Relevanz der genannten Änderungswünsche für die nächste zentrale Lärmaktionsplanung (mehrfache Antworten waren möglich)

Die Mehrheit der teilnehmenden Bürger wünscht sich demnach eine Erhöhung der Zahl an lärmmindernden Maßnahmen, gefolgt von einer frühzeitigeren Öffentlichkeitsbeteiligung und einer verständlicheren Gestaltung des Inhalts. Weiterhin genannt wurden die zeitliche Ausweitung der Öffentlichkeitsbeteiligung und ausführlichere technische Informationen zum Thema Lärmschutz.

263 von 391 teilnehmenden Bürgern sehen einen dringlichen inhaltlichen Änderungsbedarf. Im Besonderen besteht nach Ansicht der Teilnehmer bei den aus ihrer Sicht bedeutungsvollen Kapiteln 8 (lärmmindernde Maßnahmen; 24%) und 5 (nationale Grenzwerte; 15%) Änderungsbedarf. Die Stimmen der restlichen Teilnehmer verteilt sich gleichmäßig zwischen 6 – 10% auf die anderen Kapitel.