Ergebnisse zur 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung "Lärmaktionsplanung Bayern" - Beteiligung der Bürger


Bei der Auswertung der Ergebnisse werden ausschließlich Beiträge von Bürgern mit Wohnsitz in Bayern bzw. von bayerischen Gemeinden berücksichtigt.

HinweispfeilHinweise zur Auswertung

Ergebnisse zur Betroffenheit

  1. An der Öffentlichkeitsbeteiligung haben 3.413 Bürger teilgenommen. Von diesen Teilnehmern haben 3.408 ihren Wohnsitz in Bayern. Die Teilnehmer mit Wohnsitz in Bayern sind verteilt auf 588 Gemeinden.
    20 % aller Teilnehmer haben ihren Wohnort in einer der fünf Gemeinden München, Bad Reichenhall, Greiling, Unterhaching und Altdorf bei Nürnberg.
    Bezogen auf die angegebene Anschrift der Teilnehmer, wohnen 165 (5 %) in einer der fünf am häufigsten genannten Straßen, die in den Gemeinden Greiling, Abensberg, Julbach und Stegaurach liegen. Die Stadt Greiling ist in der Auswertung mit zwei Straßen (42 bzw. 30 Teilnehmer) vertreten.
  2. In Abbildung 1 wird die Lärmbelastung der Bürger anhand der beiden Lärmindizes aus der EG-Umgebungslärmrichtlinie dargestellt. Dementsprechend haben, bezogen auf die jeweiligen Isophonen-Bereiche, vorwiegend Bürger an der Öffentlichkeitsbeteiligung teilgenommen, die von einem LDEN-Pegel über 65 dB(A) (Bereich 2) bzw. von einem LNight-Pegel von über 55 dB(A) (Bereich 2) betroffen sind.

    Isophonen-Bereich

    Abbildung 1: Angaben der Teilnehmer zur Lärmbelastung, dargestellt anhand der Lärmindizes LDEN und LNight. „Außerhalb der Kartierung“ ist zutreffend, sofern der LDEN-Pegel von 55 dB(A) bzw. der LNight-Pegel von 50 dB(A) unterschritten wird oder es sind in der Nähe des Standorts keine Hauptverkehrsstraßen im Sinne der EG-Umgebungslärmrichtlinie vorhanden, die zu einer Lärmkartierung führen. Der Bereich 1 erfasst das Intervall der Pegel für LDEN zwischen einschließlich 55 dB(A) und einschließlich 65 dB(A) bzw. das Intervall der Pegel für LNight zwischen einschließlich 50 dB(A) und einschließlich 55 dB(A). Der Bereich 2 umfasst alle Pegel von LDEN über 65 dB(A) bzw. von LNight über 55 dB(A) unterschritten

  3. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur zentralen Lärmaktionsplanung in Bayern wurden die Bürger zum Lärmempfinden befragt. Zum einen haben sich die Teilnehmer in vier Bewertungskategorien – „keine Belästigung“, „gering“, „mittel“ und „stark“ - zum Lärm allgemein und ebenso speziell zum Straßenverkehrslärm geäußert. Die prozentualen Ergebnisse zwischen der Einschätzung der Bürger zum Lärm allgemein und zum Straßenverkehrslärm liegen nur geringfügig auseinander. 80 % der teilnehmenden Bürger empfinden den Lärm allgemein und 83 % den von Hauptverkehrsstraßen als „stark“ belästigend. Analog sind die Ergebnisse in der nächsten Kategorie: hier bezeichnen 16 % der Teilnehmer Lärm allgemein und 14 % den Lärm von Hauptverkehrsstraßen als „mittel“ belästigend. Teilnehmer, die sich gering bzw. nicht belästigt fühlen, haben bei der Öffentlichkeitsbeteiligung ebenfalls mitgewirkt, deren Anteil beträgt weniger als 5 %. Die Zusammenfassung der beschriebenen Ergebnisse wird in Abbildung 2 gezeigt.

    Kategorie der Belästigung

    Abbildung 2: Grafische Auswertung des Lärmempfindens zum Lärm allgemein und zum Straßenverkehrslärm von Bürgern, die an der Öffentlichkeitsbeteiligung der zentralen Lärmaktionsplanung in Bayern teilgenommen haben.

  4. Die EG-Umgebungslärmrichtlinie unterteilt den Lärm bei der Beurteilung in die drei Zeiträume „tags“, „abends“ und „nachts“. Dementsprechend wurden die Bürger zu der störenden Wirkung bezogen auf die genannten Zeiträume an ihrem Wohnort befragt. Das Ergebnis ist, dass sich ca. 50 % der Teilnehmer in allen Zeiträumen belästigt fühlen. Insgesamt wird von den Teilnehmern der Öffentlichkeitsbeteiligung, in allen drei Isophonen-Bereichen der Zeitraum „tags“ (06:00 Uhr – 18:00 Uhr) am häufigsten als belästigend genannt. Dagegen wird der Straßenverkehrslärm „nachts“ in den drei Isophonen-Bereichen als am wenigsten störend empfunden.
  5. Bei der Zuordnung der Straßenkategorien, durch die sich die Teilnehmer belästigt fühlen, lassen sich anhand der Antworten der Teilnehmer folgende Zusammenhänge feststellen:
    • Die Teilnehmer aus dem Isophonen-Bereich 2 (LDEN-Pegel größer als 65 dB(A)) haben Bundesstraßen, noch vor Staatsstraßen, als relevanteste Lärmquelle angegeben.
    • Die Teilnehmer aus dem Isophonen-Bereich 1 (LDEN-Pegels zwischen 55 dB(A) und 65 dB(A)) haben Bundesautobahnen mit deutlichen Vorsprung am häufigsten als Quelle für Lärm von Hauptverkehrsstraßen genannt.
    • Teilnehmer in Gebieten außerhalb der Lärmkartierung nennen Staatsstraßen mit knappem Vorsprung vor Bundesstraßen.

    Isophonen-Bereich

    Abbildung 3: Angaben der teilnehmenden Bürger zur belästigenden Straßenkategorie in Abhängigkeit der Isophonen-Bereiche

  6. Bei der Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung hat sich unabhängig von den Isophonen-Bereichen, die die Teilnehmer für Ihren Wohnort angegeben haben, die gleiche Reihenfolge bei der Anzahl der als belästigend empfundenen Fahrzeugtypen ergeben. Am Häufigsten wurden LKWs genannt, gefolgt von PKWs und Motorrädern. Mit deutlichem Abstand wurden landwirtschaftliche Fahrzeuge am seltensten genannt.

Ergebnisse zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplänen

  1. Inhaltlich ist die EG-Umgebungslärmrichtlinie lediglich etwas mehr als 10 % aller Teilnehmern bekannt. Die Hälfte aller Teilnehmer besitzt keine umfassende Kenntnis über die Inhalte der EG-Umgebungslärmrichtlinie, und knapp 40 % kennen die Richtlinie „zum Teil“. Die Analyse der Öffentlichkeitsbeteiligung zeigt, dass der Anteil an Teilnehmern, die Kenntnis über die Richtlinie haben, mit zunehmender Lärmbelastung (für LDEN im Bereich 2 kennen bereits 15 % der Teilnehmer aus dem Bereich 2 die Richtlinie), steigt.
  2. Teilnehmer der Öffentlichkeitsbeteiligung, deren Wohnort innerhalb des kartierten Bereichs liegt, erachten die Ergebnisse der Lärmkartierung mit fast 65 % deutlich häufiger als hilfreich, als Teilnehmer, die außerhalb des kartierten Bereichs wohnen. Von den Teilnehmern, deren Wohnort außerhalb des kartieren Bereichs liegt, beurteilen 44 % die Ergebnisse der Lärmkartierung als hilfreich.
  3. Jeder zweite Teilnehmer hält Lärmaktionspläne gemäß § 47d BImSchG für ein wichtiges Planungsinstrument. Der Anteil dieser Einschätzung nimmt laut den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu, je stärker die Lärmbelastung des jeweiligen Wohnorts ist. Lediglich nur jeder zehnte Teilnehmer sieht in der EG-Umgebungslärmrichtlinie kein wichtiges Planungsinstrument.

Ergebnisse zu lärmmindernden Maßnahmen

  1. Bei Dreiviertel aller Teilnehmer gibt es gemäß deren Auskunft keine lärmmindernde Maßnahme in der Nähe des Wohnorts. Selbst bei den Teilnehmern, deren Wohnort im Isophonen-Bereich 2 (LDEN-Pegel größer als 65 dB(A)) liegt, ist bei 80 % keine lärmmindernde Maßnahme vorhanden. Lediglich 17 % der Teilnehmer aller Isophonen-Bereiche gaben an, dass in der Nähe ihres Wohnorts lärmmindernde Maßnahmen existieren. Allerdings fühlen sich von diesen 17 % der Teilnehmer weiterhin ca. 96 % mittel (17 %) bis stark (79 %) belästigt trotz lärmmindernder Maßnahme.
  2. Bei den lärmmindernden Maßnahmen muss grundsätzlich festgehalten werden, dass mehrere Maßnahmen von den Bürgern als zielführend angegeben werden konnten. Ein Großteil erachtet mehrere Maßnahmen als sinnvoll. Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten, sind die möglichen Maßnahmen in Korrelation mit der Straßenkategorie zu betrachten.
    • Bei Bundesautobahnen werden von den Teilnehmern in der Reihenfolge Lärmschutzwall oder - wand, lärmarmer Fahrbahnbelag und Geschwindigkeitsreduzierungen als lärmmindernde Maßnahme bevorzugt (siehe Abbildung 4).
    • Bei Bundes- und Staatsstraßen werden mit jeweils vergleichbaren Anteilen Geschwindigkeitsreduzierungen, Geschwindigkeitskontrollen und Lärmschutzwände oder -wälle favorisiert. Schallschutzfenster wurde als lärmmindernde Maßnahme dagegen am seltensten genannt.

    Straßenkategorie

    Abbildung 4: Darstellung der zielführenden, lärmmindernden Maßnahmen aus Sicht der Teilnehmer für Bundesautobahnen, von denen sie sich an Ihrem Wohnort belästigt fühlen.

  3. Nur etwas mehr als ¼ aller Teilnehmer ist beim Lärmschutz mit seiner Gemeinde mittelmäßig zufrieden oder zufrieden. Demgegenüber attestieren ¾ der Teilnehmer ihrer Gemeinde ein geringes Engagement beim Lärmschutz. Der Isophonen-Bereich hat dabei nach Angaben der Teilnehmer keinen wesentlichen Einfluss auf die Zufriedenheit.

    Maß der Zufriedenheit zum Engagement der Gemeinde

    Abbildung 5: Prozentuale Auswertung über die Zufriedenheit der Bürger, die bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zur zentralen Lärmaktionsplanung in Bayern teilgenommen haben, zum Engagement der Gemeinde in der ihr Wohnort liegt, abhängig den Isophonen-Bereichen, in denen die Wohnorte der Teilnehmer liegen.

Ergebnisse zu weiteren Verkehrsmitteln

  1. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind in der Regel weniger als 2 km vom Wohnort entfernt. Nur bei ca. 10 % der Teilnehmer sind die nächsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als 2 km entfernt.
  2. Die Analyse der Ergebnisse zum Takt und Streckennetz zeigt eindeutig, dass mit zunehmender Entfernung der öffentlichen Verkehrsmittel zum Wohnort, der Wunsch der Teilnehmer nach einem Ausbau des Angebots des öffentlichen Nahverkehrs deutlich ansteigt.
  3. Dreiviertel der Teilnehmer sind der Meinung, dass die Erweiterung des öffentlichen Nahverkehrs zu keiner wesentlichen Lärmreduzierung führt.